Wir sind für Sie da

06102 / 327777

63263 Neu-Isenburg

Löwengasse 12

Mo.-Do. 7:30-14:00 Uhr

Freitag 7:30-13:00 Uhr

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Sie erwarten ein Baby!

Die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit intensiven Erfahrungen. Es kommen viele Dinge auf die werdenden Eltern zu und es stellen sich viele Fragen zur Entwicklung des Kindes.

Mit unserer Information möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen geben und Sie über die wichtigsten Punkte informieren, die für einen problemlosen Verlauf wesentlich sind.
Seit vielen Jahren bieten die gesetzlichen Krankenkassen die Schwangerschaftsvorsorge an. Sie dient dazu, Gefahren für Mutter und Kind rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Behandlung einzuleiten.

Nach den Mutterschaftsrichtlinien haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

1. Frauenärztliche Untersuchung
Eine frauenärztliche Untersuchung sollte in 4-wöchigem Abstand bis zur 32. Schwangerschaftswoche, danach in 2-wöchigem Abstand bis zur Entbindung durchgeführt werden.
Bitte nehmen Sie die entsprechenden Termine regelmäßig wahr. Sie dienen dazu, dass Ihre Schwangerschaft problemlos verläuft.

2. Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft:
Zwischen der 9. und 12., der 19. und 22., sowie der 29. und 32. Schwangerschaftswoche finden die Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge statt. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik kann eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden.
Es muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassender Erfahrung des Untersuchenden nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können.
Die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, muss immer in Betracht gezogen werden.
Aber zur Kontrolle eines zeitgerechten Wachstums des ungeborenen Kindes bzw. zum Ausschluss einer Mangelversorgung, stellt der Ultraschall eine unverzichtbare Untersuchungsmethode dar. Gerne können wir auf Ihren Wunsch hin neben den gesetzlich vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen noch weitere Untersuchungen durchführen.

Blutgruppenbestimmung und Infektionsverhütung:
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgt eine Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors (falls noch nicht bekannt), sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtests, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig feststellen zu können. Ebenso sollten weitere Blutuntersuchungen durchgeführt werden, die eine bestehende Infektion mit bestimmten Viren (Röteln-Virus, Hepatitis-B-Virus) aufdecken sollen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen, um diese – bei ihnen selbstverständlich äußerst unwahrscheinliche – Infektion zweifelsfrei ausschließen zu können. Mehr aus historischen Gründen wird weiterhin eine Blutuntersuchung der sexuell übertragbaren – heute seltenen – Erkrankungen Lues (Syphilis) durchgeführt.

Zusammengefasst stehen Ihnen nach den Mutterschaftsrichtlinien folgende Laboruntersuchungen zur Verfügung:

  • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors

  • Antikörper-Suchtest

  • Untersuchung auf Röteln-Immunität

  • Hämoglobin-Test (roter Blutfarbstoff)

  • Untersuchung auf Hepatitis B (HbsAg)

  • Auf Wunsch der Schwangeren einen AIDS-Test

  • Chlamydien-Nachweis

Mehr Sicherheit für das ungeborene Kind
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten ein Angebot an medizinisch notwendigen Leistungen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken zu erkennen und ggf. eine Behandlung einzuleiten.
Neben dem medizinisch Notwendigen gibt es jedoch weitere Untersuchungen, die sinnvoll und empfehlenswert sind oder ganz einfach Ihren Wünschen entsprechen.
Gerne beraten wir Sie individuell, welche Zusatzuntersuchungen für Sie angemessen und ratsam sind. Diese Zusatzleistungen führen wir auf Ihren Wunsch hin durch. Die Kosten werden ihnen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nach § 12 Abs. 1 Sozialgesetzbuch nicht möglich.

Im Folgenden haben wir für Sie einige Beispiele sinnvoller Zusatzleistungen zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Schwangerschaftsverlauf und alles Gute für Sie und Ihr Kind.
 
Down-Syndrom – was ist das ?
Das Down-Syndrom geht mit Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Entwicklung einher. Ursache des Down-Syndroms ist ein überzähliges Chromosom 21. Chromosomen sind die Träger der Erbinformationen. Sie befinden sich im Kern einer jeden Körperzelle. Da beim Down-Syndrom das Chromosom 21 dreifach, statt zweifach vorkommt, wird diese Veränderung auch als Trisomie 21 bezeichnet.

Wie kann man eine Chromosomenveränderung feststellen ?
Die derzeit einzige Methode, eine Trisomie 21 während einer Schwangerschaft direkt nachzuweisen, besteht in einer Untersuchung der Chromosomen des ungeborenen Kindes. Um die Chromosomen des Kindes untersuchen zu können, sind Eingriffe wie eine Fruchtwasserentnahme (Amniozentese) oder eine Chorionzottenbiopsie (CVS) erforderlich. Diese Eingriffe beinhalten das Risiko, dass es hierdurch zu einer Fehlgeburt kommen kann. Das Risiko für eine Fehlgeburt durch z.B. eine Fruchtwasserentnahme wird mit 0,5 bis 1 % (1:200-1:100) angegeben. Daher bietet man zusätzlich nur den Frauen eine Fruchtwasseruntersuchung an, für deren Schwangerschaft das Risiko einer Trisomie 21 mindestens 1:380 beträgt. Im Gegensatz zu Eingriffen wie einer Fruchtwasseruntersuchung gehen andere Untersuchungen, mit denen die Diagnostik einer Trisomie 21 unterstützt werden kann, nicht mit dem Risiko einer Fehlgeburt einher. Es handelt sich bei diesen Untersuchungen um so genannte Screening-Verfahren (orientierende Suchtests).

Zu diesen orientierenden Suchtests gehören das sogenannte Ersttrimester-Screening und der Triple-Test. Dies sind Methoden, mit denen abgeschätzt werden kann, wie groß die Wahrscheinlichkeit dafür ist, dass bei dem ungeborenen Kind eine Trisomie 21 besteht. Darüber hinaus können auch Aussagen über das Vorhandensein der selteneren Trisomie 18 oder 13 getroffen werden.

Ersttrimester-Screening – was ist das ?
Das Ersttrimester-Screening wird zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche (SSW 11+0 Tage bis SSW 13+6 Tage) durchgeführt.
In das Ergebnis der Untersuchung geht die Kombination von verschiedenen Messwerten ein:
-Messwerte einer Ultraschalluntersuchung
-Messwerte einer Blutuntersuchung

Bei der Ultraschalluntersuchung wird bei dem ungeborenen Kind ein Bereich des Nackens gemessen, der als Nackentransparenz (NT) bezeichnet wird. Im Blut der Schwangeren werden die Konzentrationen zweier Substanzen, das PAPP-A und das freie Beta-hCG, gemessen. PAPP-A und Beta-hCG sind Eiweißsubstanzen, die in einer bestimmten Menge üblicherweise nur während einer Schwangerschaft vorhanden sind.
Die Messdaten der Ultraschalluntersuchung und die des Blutes werden zusammen mit dem Alter der Schwangeren sowie anderen klinischen Angaben, wie z.B. dem Körpergewicht, mit einem speziellen Computerprogramm ausgewertet.
Mit dem Programm wird für die untersuchte Schwangere ermittelt, wie groß das individuelle Risiko ist, dass bei dem ungeborenen Kind eine Trisomie 21, 18 oder 13 besteht. Aber auch bei anderen Fehlbildungen des Kindes kann der Test auffällig werden.

Triple-Test – was ist das ?
Der Triple-Test wird zwischen der vollendeten 14. und 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt und beinhaltet die Bestimmung der Konzentration von drei Substanzen aus dem Blut der Mutter:
-AFP (Alpha-Fetoprotein)
-hCG (humanes Choriongonadotropin)
-E3 (freies Östriol)
Anhand dieser 3 Messwerte kann – in Verbindung mit dem mütterlichen Alter und anderen Einflussfaktoren – mit Hilfe eines speziellen Computerprogramms die Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden, wie groß das individuelle Risiko ist, dass bei dem ungeborene Kind eine Trisomie 21 besteht.
Mit dem AFP-Wert können darüber hinaus Neuralrohrdefekte (Spina bifida/ “ offener Rücken “ ) beim ungeborenen Kind festgestellt werden.

Was sagen die Ergebnisse aus ?
Das durch das Ersttrimester-Screening oder den Triple-Test ermittelte Risiko kann eine Hilfe bei der Entscheidung sein, ob ein zusätzlicher Eingriff wie eine Fruchtwasseruntersuchung oder CVS zur Untersuchung der Chromosomen des Kindes durchgeführt werden soll oder nicht.
Eine weiterführende Diagnostik wird dann angeboten, wenn das Ergebnis des Ersttrimester-Screenings bzw. Triple-Test ein Risiko von mindestens 1:380 für eine Chromosomenveränderung anzeigt.
So können durch das Ersttrimester-Screening etwa 85% der Schwangerschaften mit einem Down-Syndrom entdeckt werden, durch den Triple-Test etwa 70%.

Wo liegen die Grenzen der Untersuchungen?
Durch die Screening-Methoden kann eine Trisomie nicht direkt festgestellt werden. Das kann nur eine Untersuchung der Chromosomen des Kindes leisten.

Gestationsdiabetes – was ist das ?
Der Schwangerschafts- oder Gestationsdiabetes ist eine Form der Zuckerkrankheit, der während der Schwangerschaft entsteht und unmittelbar nach der Geburt wieder verschwindet. Bei etwa 5-15% aller beschwerde- und symptomfreien Schwangeren lässt sich mit geeigneten Methoden ein Gestationsdiabetes (erhöhter Blutzuckerspiegel) nachweisen.
Der Gestationsdiabetes verläuft asymptomatisch. Er wird deshalb häufig erst durch Suchtests gefunden. Werden diese Tests nicht durchgeführt, so wird die Erkrankung meist erst durch deren Folgeerscheinungen auffällig.

Welche Störungen können durch einen erhöhten Blutzuckerspiegel hervorgerufen werden ?
Durch einen erhöhten Blutzuckerspiegel können sich beim Kind vermehrte Störungen ergeben, z.B. ein krankhaft übermäßiges Wachstum, erhöhte Infektanfälligkeit, häufigere Blutzuckerentgleisungen und verstärkte Neugeborenengelbsucht. In ausgeprägten Fällen kann es sogar zum Absterben des Kindes im Mutterleib kommen.

Wie kann ein Gestationsdiabetes festgestellt werden ?
Ein Gestationsdiabetes wird durch einen so genannten Zuckerbelastungstest (oGTT=oraler Glukosetoleranztest) festgestellt oder ausgeschlossen. Dieser Test heißt nur medizinisch so, ist für Sie selbst und für Ihr ungeborenes Kind jedoch in keiner Weise belastend. Durch das Trinken einer exakt bemessenen Zuckerlösung und durch Messung von drei Blutproben im Abstand von je einer Stunde wird die Gesundheit ihres Stoffwechsels überprüft.

Toxoplasmose – was ist das ?
Toxoplasmose ist eine häufig auftretende Infektion, die durch den Parasiten Toxoplasma gondii verursacht wird, der so klein ist, dass man ihn nur unter dem Mikroskop sehen kann.
Ein gesunder Erwachsener merkt die Infektion mit Toxoplasma gondii normalerweise nicht. Gefährlich ist die Infektion jedoch für ein ungeborenes Kind. Infiziert sich eine werdende Mutter während der zweiten Schwangerschaftshälfte erstmalig mit Toxoplasma, kann der Erreger auch in das Blut des Ungeborenen gelangen. Statistisch gesehen gibt jede zweite infizierte Schwangere den Erreger an ihr ungeborenes Kind weiter – mit potenziell schwerwiegenden Folgen für das Kind, z.B. Schäden am Auge (Blindheit) oder Gehirn (Wasserkopf). 1.500 neugeborene Kinder in Deuschland leiden jährlich unter den Folgen einer Toxoplamose.

Wie kann man sich infizieren ?
Die Infektion kann auf zwei Wegen erfolgen:
Aufnahme der Toxoplamose-Eier aus dem Katzenkot, die mit Staub und durch den Wind verbreitet worden sind und durch engen Katzenkontakt.
Über rohes bzw. nicht ausreichend gekochtes oder gebratenes Fleisch infizierter Schlachtiere (z.B. Mett, Tartar).

Wie kann eine Infektion festgestellt werden ?
Die Infektion lässt sich am ehestens durch einen Labortest nachweisen. Eine einfache Blutentnahme genügt.
Diese Untersuchung ist bislang leider nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird daher nicht als Vorsorgeleistung übernommen, sondern nur wenn ein begründeter Infektionsverdacht besteht.
Die frühzeitige Diagnose einer Toxoplasmose ist für den Therapieerfolg entscheidend

Wie wird Toxoplamose behandelt ?
Ergibt eine Blutprobe den Verdacht auf eine frische Toxoplamose, wird unverzüglich die Behandlung mit einem Antibiotikum eingeleitet. Dies ist ein großer Fortschritt, denn in früheren Zeiten war es nicht selten, dass Schwangerschaften wegen akuter Toxoplamose abgebrochen werden mußten.

Wie können Sie sich vor einer Toxoplamose schützen ?
Wenn Sie noch keine Toxoplamose hatten, und damit keinen Antikörper-Schutz haben, empfehlen wir Ihnen folgenden Schutzmaß nahmen:
Nur gut gekochte oder gebratene Fleisch- und Wurstwaren essen.
Gemüse, Salat und Früchte vor dem Verzehr gut waschen.
Hände mit Seife waschen – besonders nach Garten- und Küchenarbeit – und vor dem Essen.
Wenn Sie eine Katze halten, brauchen Sie sich von ihr nicht zu trennen, wenn Sie Folgendes beachten:
Verwenden Sie Dosen- oder Trockenfutter !
Lassen Sie die Katzentoilette täglich von einer anderen Person mit heißen Wasser reinigen!
Kommen Sie bei Lymphknotenschwellungen oder bei grippalen Beschwerden zur Abklärung der Symptome zu uns.